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   BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03   

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https://dejure.org/2004,4034
BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03 (https://dejure.org/2004,4034)
BAG, Entscheidung vom 02.03.2004 - 1 ABR 15/03 (https://dejure.org/2004,4034)
BAG, Entscheidung vom 02. März 2004 - 1 ABR 15/03 (https://dejure.org/2004,4034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrages des Betriebsrates auf Feststellung einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einholung der Zustimmung bei der Übernahme eines Betriebsteils; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Feststellungsinteresses bei einer auf die Vergangenheit gerichteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Einstellung; rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03
    Wie der Senat im Beschluss vom 20. Februar 2001 (- 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7, zu B I der Gründe) ausgeführt hat, ist ein derartiger Antrag im BetrVG nicht vorgesehen.

    Den Interessen des Betriebsrats trägt § 101 BetrVG in vollem Umfang Rechnung (BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - aaO).

    Für eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht bestand - anders als in dem vom Senat am 20. Februar 2001 (- 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7, zu B I der Gründe) entschiedenen Fall - keine Veranlassung.

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 256 Abs. 1 ZPO auch im Beschlussverfahren anwendbar (vgl. etwa BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B III 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03
    Etwas anderes gilt, wenn zwischen den Beteiligten das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig ist und zu erwarten steht, dass entsprechende Streitfälle auch künftig auftreten werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03
    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232 = AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02

    Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des

    Auszug aus BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2003 - 11 TaBV 73/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87, zu B I der Gründe).

    Ein solcher Antrag ist das prozessuale Mittel, welches das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat für den Fall zur Verfügung stellt, dass der Arbeitgeber personelle Einzelmaßnahmen ohne seine Zustimmung endgültig vorgenommen hat (vgl. BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87, zu B II 3 der Gründe; 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7, zu B I der Gründe).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Die Klage ist in diesem Fall nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48; BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - FA 2001, 152; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2023 - 12 TaBV 1/23

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Denn für einen derartigen, im BetrVG nicht vorgesehen Antrag besteht regelmäßig kein Bedürfnis, weil den Interessen des Betriebsrats durch die in § 101 BetrVG ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Aufhebung der personellen Maßnahme hinreichend und abschließend Rechnung getragen wird (BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - Rn. 16 [alle Rechtsprechungsnachweise zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben]).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 256 Abs. 1 ZPO auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87 mwN).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 13; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - zu B II der Gründe; 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 67, 236; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2020 - AS 26/20
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, dass sie im Recht war, oder eine die Parteien interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (KAGH, Urteil vom 25.11.2016, Az.: M 06/2016, ZMV 2017, 49, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 35/01, NZA 2003, 1101, 1102; BAG, Beschluss vom 02.03.2004, 1 ABR 15/03, NJOZ 2004, 2441, 2442; Beschluss vom 15.04.2008, 1 ABR 14/07, NZA 2008, 1020, Rn. 17; Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABR 18/17, NZA 2019, 341, Rn. 14).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, dass sie im Recht war, oder eine die Parteien interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (KAGH, Urteil vom 25.11.2016, Az.: M 06/2016, ZMV 2017, 49, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 35/01, NZA 2003, 1101, 1102; BAG, Beschluss vom 02.03.2004, 1 ABR 15/03, NJOZ 2004, 2441, 2442; Beschluss vom 15.04.2008, 1 ABR 14/07, NZA 2008, 1020, Rn. 17; Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABR 18/17, NZA 2019, 341, Rn. 14).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2005 - 6 TaBV 11/04

    Tendenzträgereigenschaft des DGB-Rechtsschutz - Keine Änderung nach Ausgliederung

    Im Übrigen würde es sich um eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung handeln, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben können, so dass auch aus diesem Grund regelmäßig ein Rechtsschutzbedürfnis nicht anzunehmen ist (BAG vom 02.04.2004 - 1 ABR 15/03 -, BAG Urteil vom 26.09.2002 - 6 AZR 523/00 -, BB 2003, 587).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2009 - 17 Sa 430/09

    Erstattung von Schulungskosten für Seminarteilnahme des

    Für eine auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung besteht ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (BAG 06.06.2007 - 4 AZR 411/06- NZA 2008, 1086-1095 ; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - EzA ZPO § 256 Nr. 48; BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - FA 2001, 152; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher

    Ein auf eine Feststellung gerichteter Antrag bedarf daher zu seiner Zulässigkeit eines rechtlichen Interesses des Antragstellers an einer alsbaldigen gerichtlichen Entscheidung (BAG 02. März 2004 - 1 ABR 15/03 - Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 05.09.2008 - 11 Sa 766/08

    Arbeitszeit von Lehrkräften; Bandbreitenregelung

    Richtet sich die Feststellungsklage auf ein bereits beendetes Rechtsverhältnis, ist das Feststellungsinteresse allerdings nur dann gegeben, wenn sich gerade aus der begehrten Feststellung Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - NZA 2008, 1020; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP § 256 ZPO 1977 Nr. 87; 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 - AP § 256 ZPO 1977 Nr. 78) .
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 20/20
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 16/20
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